liga2-online.de
·29. November 2022
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Hintergrund der Strafe ist, dass bei einer Partie im August gleich mehrfach pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden.
Am 20. August trennte sich Fortuna Düsseldorf mit einem 2:2-Remis von Eintracht Braunschweig. Schon vor dem Anpfiff war es jedoch zu einem unsportlichen Verhalten auch auf Seiten der F95-Anhänger gekommen, indem sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Weitere Vorkommnisse zogen sich durch die Partie – in der 9., 12., 17. und 48. Spielminute wurden vier weitere Pyrogegenstände gezündet, wie das Sportgericht dokumentierte. Insgesamt wird deswegen eine Summe von 6.000 Euro für den Verein fällig, was die Düsseldorfer bereits akzeptiert haben. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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