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·28. Mai 2024

Erneuter juristischer Erfolg für Treiber der Super League

Artikelbild:Erneuter juristischer Erfolg für Treiber der Super League

Rund drei Jahre nach dem ersten Vorstoß haben die noch verbliebenen Befürworter der europäischen Super League und ihre zuständige Sportmarketingagentur einen erneuten Erfolg vor Gericht gelandet.

Super League: UEFA reagiert mit Statement auf Urteil

Ein halbes Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ihren Gunsten haben die Planer der umstrittenen Super League einen weiteren juristischen Erfolg verbucht. Das zuständige Handelsgericht in Madrid hat ganz im Sinne der Super-League-Entwickler rund um die Sportmarketingagentur A22 ein Urteil gegen die Europäische Fußball-Union (UEFA) und den Weltverband FIFA gefällt.


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Laut des Richterspruchs vom Montag haben FIFA und UEFA beim Kampf gegen das Projekt ihre „marktbeherrschende Stellung missbraucht“ und „den freien Wettbewerb verhindert“. Die Verbände wurden aufgefordert, „ihr wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen“, welches dem freien Wettbewerb „ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkungen“ auferlegt habe.

Die UEFA teilte in einer Reaktion mit, sie werde sich „Zeit nehmen, das Urteil zu prüfen, bevor sie entscheidet, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind“. Zugleich wertete die UEFA das Urteil nicht als reinen Erfolg für A22.

Man nehme „insbesondere erfreut zur Kenntnis, dass der Richter die Gültigkeit eines Vorabgenehmigungssystems für die Genehmigung von Wettbewerben Dritter gemäß den UEFA-Genehmigungsregeln bestätigt und die unbestrittenen Vorteile solcher Regeln für das Fußballsportsystem anerkannt hat“, teilte die UEFA mit: „Darüber hinaus hat das Gericht Projekten wie der Super League weder grünes Licht gegeben noch sie genehmigt.“

Das Verfahren war von den Super-League-Treibern angestrengt worden – zu ihnen gehören die spanischen Topklubs Real Madrid und FC Barcelona. Laut A22 und Super-League-Juristen soll die UEFA ihre milliardenschwere Champions League bereits seit 2021 mit rechtswidrigen Mitteln vor Wettbewerb mit dem Konkurrenzprojekt Super League schützen.

Der UEFA war im vergangenen Dezember durch den EuGH die Verhinderung von Konkurrenzwettbewerben durch die Androhung von Sanktionen wegen Unvereinbarkeit mit europäischem Wettbewerbsrecht verboten worden. Die Richter erklärten die Existenz eindeutiger Kriterien zur Bedingung für die Ablehnung von neuen Wettbewerbsformaten.

Der erste Anlauf zur Einführung einer Super League war vor gut drei Jahren gescheitert. Binnen weniger Tage nach der Vorstellung des Projekts sprangen ursprüngliche Befürworter unter dem Druck von Fans, Sponsoren und Politik ab und bekannten sich zu den UEFA-Regeln.

Nach dem EuGH-Urteil wollen A22 sowie Real und Barca einen neuen Versuch zur Etablierung ihres Wettbewerbs unternehmen. Jüngsten Angaben von A22 zufolge bestehen Pläne für ein Ligensystem mit insgesamt 64 Mannschaften. Angeblich soll zunächst aber auch ein Wettbewerb mit nur 16 Teams möglich sein. Die deutschen Top-Vereine Bayern München und Borussia Dortmund haben bereits mehrfach ihre Ablehnung einer Super. (sid)

(Photo by Catherine Ivill/Getty Images)

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