Dritte Liga: Bis zu 1,8 Millionen Euro Coronahilfe für Verluste beim Ticketing | OneFootball

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·4. März 2021

Dritte Liga: Bis zu 1,8 Millionen Euro Coronahilfe für Verluste beim Ticketing

Artikelbild:Dritte Liga: Bis zu 1,8 Millionen Euro Coronahilfe für Verluste beim Ticketing

Der Bund verlängert die Coronahilfe für Profiklubs. Fehlende Ticketeinnahmen können Drittligisten mit bis zu 1,8 Millionen Euro durch den Bund ausgleichen lassen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, dass für Profiligen die Staatshilfe bis Jahresende verlängert wird. Es sei eine Privilegierung gegenüber allen laufenden Wirtschaftshilfeprogrammen, die ausnahmslos am 30. Juni auslaufen, erklärt CDU-Sportpolitiker Frank Scheffel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.


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Drittligisten können damit 90 Prozent des Verlustes bei den Ticketeinnahmen durch den Staat ausgleichen lassen. Maximal kann eine Summe von 1,8 Millionen ausbezahlt werden. Eine deutliche Erhöhung gegenüber den 800.000 Euro im vergangenen Jahr. Zudem können weitere Einnahmeverluste mit 70 Prozent oder maximal 3 Millionen Euro kompensiert werden. Darunter fallen auch Spielergehälter.

Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von Ticketeinnahmeausfällen

  • Teilnahme an Veranstaltungen: Der Antragsteller nimmt in den Monaten Januar bis Juni 2021 aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 an Liga- und Pokalveranstaltungen sowie regulären Wettbewerben nicht oder nur partiell teil oder kann diese nicht ausrichten beziehungsweise durchführen.
  • Mindesteinnahmeausfall von 2.500,00 Euro: Es müssen in der Summe Ticketeinnahmeausfälle von mindestens 2.500,00 Euro entstanden sein oder entstehen.

Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von weiteren Verlusten

  • Verluste im beihilfefähigen Zeitraum: Dem Antragsteller sind im beihilfefähigen Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 Verluste entstanden bzw. werden Verluste entstehen, die nicht auf dem Wegfall von Ticketeinnahmen beruhen.
  • Umsatzrückgang: Der Gesamtumsatz ist innerhalb des beihilfefähigen Zeitraums um mindestens 30 % im Vergleich zu dem Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 zurückgegangen und der Umsatzrückgang beträgt mindestens 2.500,00 Euro.

Keine Coronahilfe für die Löwen

Die Löwen werden von den Coronahilfen nicht profitieren. Zum einen ist der Sitz von 1860-Gesellschafter HAM International Limited in einer Steueroase. Zum anderen ist die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ und deshalb nicht berechtigt, Coronahilfe zu beantragen.

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