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·4. März 2025

Diese 22 Viertligisten haben die Drittliga-Zulassung beantragt

Artikelbild:Diese 22 Viertligisten haben die Drittliga-Zulassung beantragt

Am 3. März endete für die Dritt- und Viertligisten die Frist zur Abgabe der Lizenzunterlagen für die kommende Drittliga-Saison. Neben allen 20 aktuellen Drittligisten nehmen auch 22 Klubs aus der Regionalliga am Zulassungsverfahren teil (Vorjahr: 25), wie der DFB am Dienstag bekanntgab.

Das sind die Bewerber aus der Regionalliga

Nach Recherchen von liga3-online.de handelt es sich dabei um folgende Teams:


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West: MSV Duisburg (1.), Borussia Mönchengladbach II (2.), Sportfreunde Lotte (3.), Fortuna Köln (4.), Rot-Weiß Oberhausen (5.), 1. FC Köln (7.)

Südwest: TSG Hoffenheim II (1.), FSV Frankfurt (2.), Kickers Offenbach (3.), Stuttgarter Kickers (4.), SC Freiburg II (6.)

Bayern: 1. FC Schweinfurt (1.), SpVgg Bayreuth (2.), Bayern München II (3.), Würzburger Kickers (5.)

Nordost: 1. FC Lok Leipzig (1.), Hallescher FC (2.), Carl Zeiss Jena (3.)

Nord: TSV Havelse (1.), SV Drochtersen/Assel (2.), SV Meppen (6.), Phönix Lübeck (7.)

Nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen aus dem Westen der SV Rödinghausen (6.), im Südwesten die SGV Freiberg (5.), in Bayern der FV Illertissen (4.) sowie der TSV Buchbach (6.), im Nordosten der FC Rot-Weiß Erfurt (4.), der FSV Zwickau (5.) sowie der Greifswalder FC (6.) und im Norden die Kickers Emden (3.), Werder Bremen II (4.), HSV II (5.), Blau-Weiß Lohne (8.) und der VfB Lübeck (9.).

Erste Rückmeldungen im April

Nach DFB-Angaben soll den Klubs "voraussichtlich im Laufe des Aprils" der erste Bescheid zugehen. "Darin wird dem jeweiligen Bewerber die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche", heißt es von Verbandsseite. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums während des laufenden Zulassungsverfahrens erfolgen. Auflagen hingegen müssen erst im Laufe der Saison erfüllt werden.

Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung – spätestens im Juni. Direkt aufsteigen werden in dieser Saison die Meister der Staffeln West, Südwest und Bayern, während die Sieger der Staffeln Nordost und Nord den vierten Aufsteiger in zwei Entscheidungsspielen ermitteln. Die Frist für die Zweitligisten zur Abgabe der Lizenz-Unterlagen läuft unterdessen noch bis zum 17. März.

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