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·8. November 2023

DFL: Breitere Zustimmung für Investoren-Deal mit weniger Einflussnahme?

Artikelbild:DFL: Breitere Zustimmung für Investoren-Deal mit weniger Einflussnahme?

Die DFL will im zweiten Anlauf den Deal mit einem Investor abschließen, um Einnahmen zu generieren. Damit die nötige Zweidrittel-Mehrheit zustande kommt, soll in Absprache mit den Klubs ein Gesamtpaket geschnürt werden, welches dem Investor weniger Einflussmöglichkeiten beschert.

DFL: Klappt Investoren-Deal im zweiten Anlauf?

Nachdem bei der ersten Abstimmung bezüglich eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) keine ausreichende Zustimmung gefunden wurde, planen die Verantwortlichen derzeit offenbar einen zweiten Anlauf, wie die Sport Bild berichtet. Um die bislang skeptischen Vereine zu überzeugen, soll der Einfluss der Investoren beschränkt werden. Insgesamt wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt, 24 von 36 Klubs der 1. und 2. Bundesliga müssten also zustimmen. Die nächste Abstimmung könnte bei der Mitgliederversammlung am 11. Dezember stattfinden.


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Befürchtungen, dass der Investor zukünftig über Anstoßzeiten oder die Gestaltung der Winterpause mitbestimmen darf, um die TV-Vermarktung zu optimieren, sollen sich nicht bewahrheiten. Die beiden DFL-Geschäftsführer Marc Lenz (37) und Steffen Merkel (37) hätten mit den Klubs in Gesprächsrunden klare Grenzen gesteckt, unter welchen Rahmenbedingungen ein Investoren-Deal eine Mehrheit finden könnte – und unter welchen nicht.

Zum einen soll das Volumen des gesamten Deals wesentlich kleiner werden. Statt 12,5 Prozent sollen nur sechs bis neun Prozent der TV-Erlöse für 20 Jahre verkauft werden, was statt der ursprünglich geplanten zwei Milliarden Euro nur 800 Millionen Euro bis eine Milliarde Euro einbringen soll. Der Investor darf diese Anteile erst nach acht Jahren weiterverkaufen, die DFL besitzt aber ein Vetorecht, wenn der Verkauf an Länder wie China oder Saudi-Arabien droht. Zudem kann die DFL nach neun bzw. nach 15 Jahren auch selbst tätig werden und die Anteile per Rückkaufsrecht zurück erwerben.

(Photo by Christof Koepsel/Getty Images)

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