DFL bestätigt: Proficlubs unterzeichnen Protokoll zum Umgang mit Kopfverletzungen | OneFootball

Icon: 90PLUS

90PLUS

·30. März 2023

DFL bestätigt: Proficlubs unterzeichnen Protokoll zum Umgang mit Kopfverletzungen

Artikelbild:DFL bestätigt: Proficlubs unterzeichnen Protokoll zum Umgang mit Kopfverletzungen

News | Kopfverletzungen sind im Fußball noch immer ein großes Thema, weil die Spieler häufig trotz deutlicher Einschränkungen auf das Weiterspielen beharren. In Deutschland werden nun Maßnahmen ergriffen, wie die DFL mitteilte.

DFL: Clubs unterzeichnen Protokoll zum Umgang mit Kopfverletzungen

An fast jedem Wochenende ist im deutschen Fußball eine Szene zu sehen, in der ein Spieler nach einem Kopftreffer behandelt wird, aber am Ende doch weiterspielt. Häufig sind sogar deutliche Anzeichen einer Beeinträchtigung zu sehen. Aufgrund drohender Folgeschäden wird häufig darauf hingewiesen, dass dieses Thema zu sehr auf die leichte Schulter genommen wird. Die DFL gab nun bekannt, dass die Clubs in Deutschland erstmals ein Protokoll zum Umgang mit Kopfverletzungen unterschrieben haben.


OneFootball Videos


Dieses Protokoll umfasst mehrere Punkte, darunter ein neurologisches „Baseline-Screening“, ein medizinisches Überprüfungssystem oder die Ausbildung von Spielern und dem Betreuerstab zu Aufklärungszwecken. Das DFL-Prokoll Kopfverletzung enthält Maßnahmen und Leitlinien, die im Rahmen der Eigenverantwortung der Clubs die Behandlung von akuten Kopfverletzungen während des Trainings- oder Spielbetriebs betreffen. Mehrere Anhänge unterstützen zudem bei der Diagnostik und der Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten.

„Da Kopfverletzungen in einer dynamischen Sportart wie dem Fußball leider nicht auszuschließen sind, ist der verantwortungsvolle Umgang damit umso wichtiger. Die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein dafür nehmen stetig zu“, so Ansgar Schwenken, Mitglied der DFL-Geschäftsleitung in einem Statement. Weitere, detaillierte Richtlinien sind im Statement der DFL zu finden.

(Photo by Christof Koepsel/Getty Images)

Impressum des Publishers ansehen