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·9. Juli 2024
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern zu einer Geldstrafe in zwei Fällen verurteilt. Demnach müssen die Roten Teufel für das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger insgesamt 24.000 Euro bezaheln.
In den Zweitliga-Spielen gegen Holstein Kiel und den 1. FC Magdeburg kam es in der vergangenen Saison jeweils zum Einsatz von Pyrotechnik. Insgesamt 28 Rauchtöpfe und zwölf Bengalische Feuer wurden abgebrannt, zum unsportlichen Verhalten der eigenen Anhänger kam es in beiden Fällen vor dem Anpfiff der jeweiligen Partie. Dafür muss der FCK nun eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 24.000 Euro bezahlen. Bis zu 8.000 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist. Der FCK stimmte dem Urteils bereits zu.