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·26. April 2024

DFB-Sportgericht: Hertha und Kaiserslautern müssen zahlen

Artikelbild:DFB-Sportgericht: Hertha und Kaiserslautern müssen zahlen

Zwei Vereine wurden vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 23.600 Euro verurteilt. Betroffen sind Hertha BSC und der 1. FC Kaiserslautern.

Pyrotechnik und Protestaktion

Ein Großteil der Strafe entfällt auf den Hauptstadtklub, dessen Anhänger in der Zweitliga-Partie gegen den VfL Osnabrück im vergangenen Dezember auffällig geworden waren. In der 24. Spielminute wurden "mindestens 40 Bengalische Feuer" abgebrannt, wie es im entsprechenden Urteilsspruch heißt - und das ergibt eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro für Hertha BSC. Bis zu 6.000 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.


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Die Roten Teufel müssen sich für zwei Vergehen in der Partie beim FC St. Pauli verantworten. Zum einen kam es im Rahmen der Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor zu Würfen von diversen Gegenständern, darunter insbesondere Schokomünzen. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Kurz nach Wiederanpfiff in der 46. Spielminute wurde zudem ein Rauchtopf abgebrannt, was eine Strafe vn 5.600 Euro nach sich zieht.

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