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·1. Juli 2024

DFB-Sportgericht: Geldstrafe gegen den SVWW ausgesprochen

Artikelbild:DFB-Sportgericht: Geldstrafe gegen den SVWW ausgesprochen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Wehen Wiesbaden für Vorkommnisse im Hinspiel der Zweitliga-Relegation verurteilt. Eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro wird fällig.

Becherwürfe auf das Spielfeld

Im Hinspiel der Zweitliga-Relegation holte der SV Wehen Wiesbaden ein 2:2-Remis gegen den SSV Jahn Regensburg – ein Ergebnis, das am Ende für den Klassenerhalt jedoch nicht ausreichte. Auf den Rängen kamen es zusätzlich zum unsportlichen Fehlverhalten der SVWW-Anhänger. Eine Papierbandrolle sowie insgesamt acht Becher wurden in Richtung des Spielfelds geworfen, weshalb das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro veranschlagt hat. Bis zu 1.500 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist. Der SVWW stimmte dem Urteil bereits zu.

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