VfL Osnabrück
·10. Mai 2024
VfL Osnabrück
·10. Mai 2024
Der VfL war für Fan-Proteste, die im Rahmen der Zweitliga-Partien der Lila-Weißen gegen den 1. FC Nürnberg, den F.C. Hansa Rostock und die SV Elversberg ausschließlich friedlich erfolgten, im schriftlichen Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro für „unsportliches Verhalten“ verurteilt worden. Bereits in erster Instanz hatte der VfL den Anträgen des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bezüglich der Strafbeimessung nicht zugestimmt und Einspruch gegen die veröffentlichen Urteile eingelegt.
Bei der mündlichen Verhandlung am heutigen Freitag bestätigte das DFB-Sportgericht die ausgesprochenen Strafen. Der VfL hat weiterhin in Bezug auf das vorgeworfene „unsportliche Verhalten“, generell auf die Meinungsfreiheit und die grundsätzliche Verantwortung des Klubs für Verhalten von Zuschauern im Stadion eine andere Rechtsauffassung. Gemeinsam mit den Gremien wird der VfL nun den Umgang der Entscheidung des Sportgerichts prüfen und die Option diskutieren, binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen oder auch vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.
Zum Hintergrund: https://www.vfl.de/einspruch-dfb/
Text: Sebastian Rüther Foto: osnapix