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FC Schalke 04

·30. April 2025

DFB-Sportgericht: 56.180 Euro Geldstrafe für den S04

Artikelbild:DFB-Sportgericht: 56.180 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 1. Februar 2025 im Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.180 Euro belegt.

Vor und während der Partie wurden im Schalker Fanblock mindestens 78 pyrotechnische Gegenstände entzündet, die zu Beginn des Spiels eine Unterbrechung verursachten. Außerdem wurde im weiteren Verlauf der Partie eine Flasche in Richtung Spielfeld geworfen.


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Bis zu 18.700 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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