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·24. Mai 2024

DFB-Sportgericht: 14.750 Euro werden von Ulm und St. Pauli fällig

Artikelbild:DFB-Sportgericht: 14.750 Euro werden von Ulm und St. Pauli fällig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Geldstrafen gegen den SSV Ulm 1846 und den FC St. Pauli ausgesprochen. Während bei den Spatzen der Einsatz von Pyrotechnik geahndet wurde, wurde bei den Kiezkickern ein Böllerwurf teuer. Der FCSP konnte jedoch den Täter ermitteln.

Pyrotechnik im Spitzenspiel

Am 34. Spieltag fand in der 3. Liga das Spitzenspiel zwischen Ulm und Regensburg statt. Im Donaustadion wurden anschließend die heimischen Zuschauer auffällig, indem sie 31 Bengalische Fackeln und vier Rauchkörper während und nach der Partie abbrannten. Das führte vor dem DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro, die der Aufsteiger akzeptierte. Einen Beitrag in Höhe von bis zu 4.050 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen wäre.


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Böllerwurf auf den Rasen

Auch der FC St. Pauli wurde bestraft. "In der 31. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 3. Februar 2024 warf ein Hamburger Zuschauer einen Böller auf den Rasen vor die Heimbank und den Schiedsrichter-Assistenten. Der Böller detonierte dort mit einem lauten Knall, die Partie musste daraufhin kurz unterbrochen werden", heißt es im Urteil des Sportgerichts. Eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro wurde beantragt, doch der Verein konnte den Täter ermitteln, was sich strafmildernd auf das Urteil auswirkt. So muss St. Pauli nun 2.500 Euro zahlen, was die Kiezkicker akzeptierten.

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