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·7. Februar 2025

DFB-Bundesgericht verhandelt Kaufmann-Berufung am 14. Februar

Artikelbild:DFB-Bundesgericht verhandelt Kaufmann-Berufung am 14. Februar

Nachdem Ex-VfL-Sportchef Philipp Kaufmann Einspruch gegen ein zweimonatiges Funktionsverbot und eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro eingelegt hatte, kommt es am 14. Februar nun zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht.

Vorfall nach Spiel in Köln auf dem Prüfstand

Hat Kaufmann nach dem Auswärtsspiel bei Viktoria Köln am 8. Dezember dem Vierten Offiziellen Nico Dönges aus Verärgerung über einen verweigerten Handschlag ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich gegeben und damit in die körperliche Integrität des Unparteiischen eingegriffen? So hatte das DFB-Sportgericht Mitte Januar geurteilt und daher ein zweimonatiges Funktionsverbot und eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro gegen Kaufmann verhängt.


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Erfolgsaussichten offen

Dieser empfand die Strafe jedoch als unverhältnismäßig und hatte daher Berufung eingelegt. Damit kommt es nun am 14. Februar zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht. Geleitet wird die Sitzung von Oskar Riedmeyer, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts. Wie die Erfolgsaussichten des Schweizers aussehen, lässt sich nicht prognostizieren. Sein Amt beim VfL Osnabrück hatte Kaufmann zwei Tage nach dem Spiel aus sportlichen Gründen verloren.

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