DFB-Bundesgericht lehnt Antrag auf Verlegung ab | OneFootball

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1. FSV Mainz 05

·5. August 2025

DFB-Bundesgericht lehnt Antrag auf Verlegung ab

Artikelbild:DFB-Bundesgericht lehnt Antrag auf Verlegung ab

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Verwaltungsbeschwerde des 1. FSV Mainz 05 gegen den Beschluss der Fachgruppe Spielbetriebe des DFB bezüglich der Ansetzung des Pokalspiels bei Dynamo Dresden zurückgewiesen. Die Partie wird, wie ursprünglich vom DFB terminiert, am Montag, 18. August um 18 Uhr im Rudolf-Harbig-Stadion angepfiffen.

Mainz 05 muss damit aufgrund der Teilnahme an den Play-offs der UEFA Conference League zum Saisonauftakt fünf Partien in 14 Tagen absolvieren. Das Play-off-Hinspiel findet drei Tage nach dem DFB-Pokalspiel in Dresden entweder in Trondheim oder Stockholm statt.


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In seinem am Dienstag an Mainz 05 übermittelten Urteil weist das Gericht die Verwaltungsbeschwerde des Vereins mit der Begründung zurück, bei der Ansetzung der Partie sei von Seiten der mit dem Einspruch des Vereins befassten Fachgruppe Spielbetrieb kein Ermessensfehler begangen worden. Nur über diese Frage hatte das Gericht nach eigener Aussage zu befinden.

Eine Verlegung der Partie hielte zwar auch die Fachgruppe Spielbetrieb für sportlich sinnvoll, dies sei ohne Zustimmung von Dynamo Dresden aber nicht möglich gewesen. Eine Abweichung vom Rahmenterminkalender gegen den Willen eines Vereins wäre nur möglich gewesen, wenn überragende Gründe diese Ausnahme notwendig machten. Diese hatte die Fachgruppe Spielbetrieb nicht identifiziert.

Christian Heidel, Vorstand Sport und Kommunikation des 1. FSV Mainz 05, sagt hierzu: "Das Urteil ist für uns sehr enttäuschend, und zum deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt. Die hohe Belastung und die kurzen Regenerationszeiten unserer Spieler schränken uns innerhalb der ersten zwei Wettkampfwochen erheblich ein. Bei anderen Clubs waren in der Vergangenheit Spielverlegungen möglich, da wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Insbesondere die Fachgruppe Spielbetrieb gibt im aktuellen Vorgang kein gutes Bild ab. Aufgrund der bekannten zeitlichen Beschränkungen für die Austragung der Partie in Dresden und unserer Teilnahme in der Conference League hätte bereits im Vorfeld eine Lösung für diese Auslosung avisiert werden müssen. Dies hat man schlichtweg verpasst. Anschließend hatten wir zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, die Fachgruppe sei konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Sports interessiert. Dass wir 18 Tage auf das Urteil des Bundesgerichts zu unserem Einspruch haben warten müssen, zeigt zumindest, dass sich das Bundesgericht um eine Lösung bemüht hat und wie kompliziert die Entscheidung gewesen sein muss.“

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