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·24. Mai 2024
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Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Forderung nach einer vorsorglichen Massnahme von Sion abgewiesen. Die Walliser wollten ein dringliches Wiederholungsspiel erkämpfen, da der Cupfinal zwischen Lugano und Servette bereits am 2. Juni stattfindet.
Sion fühlte sich benachteiligt, da in ihrem Halbfinal im Gegensatz zum anderen zwischen Servette und Winterthur kein Videoschiedsrichter zum Zug kam. Den eigentlichen Rekurs hat das CAS noch nicht abgelehnt. Sollte Sion die Einsprache nicht zurückziehen, wird das Verfahren gemäss den gängigen Regeln und Fristen fortgesetzt.