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·16. Dezember 2024
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Jetzt muss das DFB-Sportgericht entscheiden.
Der VfL Bochum hat fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Bundesligaspiels bei Union Berlin (1:1) eingelegt. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Montag mit. Beim Spiel des Tabellenletzten an der Alten Försterei am vergangenen Samstag war Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug aus dem Union-Block am Kopf getroffen worden und hatte nicht weiterspielen können.
Das Spiel war nach dem Vorfall lange unterbrochen worden, ehe es mit einem Nichtangriffspakt zu Ende geführt wurde. Da die Bochumer Wechselmöglichkeiten ausgeschöpft waren, stellte sich Stürmer Philipp Hofmann ins Tor.
Über den Einspruch muss nun das DFB-Sportgericht entscheiden. In einem ersten Schritt werden Stellungnahmen der Beteiligten angefordert. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Sportgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. „Wir sind der Meinung, dass das Spiel nach Regelwerk hätte abgebrochen werden müssen“, sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig. „Wenn man das Regelwerk auslegt“, sei von einer Umwertung in einen Sieg für Bochum auszugehen.
Drewes klagte nach dem Treffer über Unwohlsein, Übelkeit und Kopfschmerzen. Zu weiteren Untersuchungen wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Nach unauffälligen Tests kehrte er noch in der Nacht nach Bochum zurück.
Unabhängig vom Einspruch hat der DFB-Kontrollausschuss wegen des Feuerzeugwurfs ein Ermittlungsverfahren gegen Union Berlin eingeleitet. Der Verein wird hier ebenfalls zu einer Stellungnahme angeschrieben.