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Julia Göge·5. Juli 2024
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Julia Göge·5. Juli 2024
Hannover 96 muss eine juristische Niederlage hinnehmen: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes wies den Einspruch gegen die Geldstrafen zurück. Bei den Einsprüchen ging es um die Spiele gegen den VfL Osnabrück und 1. FC Kaiserslautern im Februar und März der vergangenen Saison, in beiden Partien wurde Pyrotechnik gezündet.
Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts wird in einer DFB-Mitteilung wie folgt zitiert: "Die von Hannover vorgebrachten Argumente widersprechen in mehreren Punkten geltendem Recht. Sie verkennen des Weiteren die Organisationsstruktur des deutschen Fußballs und die eigene Rolle des Vereins darin."
Hannover war Anfang Mai diesen Jahres wegen unterschiedlicher Vergehen in acht Spielen zu einer Gesamtstrafe von 289.500 Euro verurteilt worden. Bei den Vergehen handelte es sich um Zünden von Pyrotechnik, Proteste gegen den geplanten Investoren-Einstieg bei der DFL und das Banner mit Martin Kind im Fadenkreuz.
Martin Kind selbst hält das System der Strafen für falsch: Laut 'Freie Presse' äußerte er sich bei einem Treffen mit der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens wie folgt: "Es ist verbandsrechtlich so geregelt, dass wir für das Fehlverhalten Dritter haften. Dieses System halten wir für falsch", sagte Kind. "Die Strafen sollen einen präventiven Charakter haben. Das ist aber nicht der Fall."