Bayern will Geisterspiele am Freitag beschließen | OneFootball

Bayern will Geisterspiele am Freitag beschließen | OneFootball

Icon: liga2-online.de

liga2-online.de

·2. Dezember 2021

Bayern will Geisterspiele am Freitag beschließen

Artikelbild:Bayern will Geisterspiele am Freitag beschließen

Während sich Bund und Länder auf eine Obergrenze für Stadien von 50 Prozent, maximal aber 15.000 Fans verständigt haben, hält Bayern an den Plänen für Geisterspiele fest – und will diese am Freitag beschließen. Die Regelung soll dann bereits für das kommende Wochenende gelten.

Vorerst bis Jahresende

In einem Statement nach den Bund-Länder-Beratungen am Donnerstagnachmittag sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder: "Wir halten Geisterspiele für sinnvoll und werden das auch morgen im bayerischen Kabinett umsetzen." Vorerst soll die Regelung bis Jahresende gelten. In den letzten Tagen hatte der CSU-Politiker bundesweit Geisterspiele gefordert – ohne Erfolg: "Ich finde es schade und auch schlecht, dass wir uns nicht einigen konnten, dass einige Bundesländer Zuschauer erlauben wollen."


OneFootball Videos


Bereits am Dienstag hatte Söder gesagt: "Es macht auf absehbare Zeit keinen Sinn, wieder Zuschauer zuzulassen. Die hohe Mobilität bei der An- und Abreise ist aktuell nicht verantwortbar. Der Fußball hat eine große Vorbildfunktion. Wir müssen jetzt überall Kontakte reduzieren."

FCN gegen Kiel ohne Fans

Durch den bevorstehenden Beschluss wird der 1. FC Nürnberg bereits am Samstag im Heimspiel gegen Holstein Kiel ohne Fans auskommen müssen. Der FC Ingolstadt wird am 11. Dezember gegen Hannover und am 18. Dezember gegen Dresden auf seine Anhänger verzichten müssen, während bei Jahn Regensburg die Duelle mit Bremen (10. Dezember) und Darmstadt (19. Dezember) betroffen sind. Neben Bayern und Sachsen, wo Geisterspiele bereits seit eineinhalb Wochen Realität sind, hatte auch Baden-Württemberg angekündigt, einen Zuschauer-Ausschluss verhängen zu wollen – das könnte ebenfalls noch in dieser Woche der Fall werden.

Impressum des Publishers ansehen