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·24. Mai 2024

Antrag des FC Sion auf Wiederholung des Cup-Halbfinals abgewiesen

Artikelbild:Antrag des FC Sion auf Wiederholung des Cup-Halbfinals abgewiesen

Antrag des FC Sion auf Wiederholung des Cup-Halbfinals abgewiesen

Der internationale Sportschiedsgerichtshof TAS in Lausanne hat den Antrag des FC Sion, den Schweizer-Cup-Halbfinal vom 27. April gegen den FC Lugano (0:2) zu wiederholen, im Rahmen eines vorsorglichen Massnahmenverfahrens abgewiesen.

Die Medienmitteilung des TAS (französisch): Communication du TAS aux médias_10561 (tas-cas.org)


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Der SFV nimmt den Entscheid des TAS mit Befriedigung zur Kenntnis.

Der FC Sion hatte sich beim SFV und dann beim TAS darüber beschwert, dass in diesem Spiel anders als im zweiten Halbfinal zwischen dem FC Winterthur und dem Servette FC (0:1) der VAR nicht eingesetzt worden sei.

Gemäss dem Schweizer-Cup-Reglement und der seit Einführung des VAR per Saison 2019/20 konstanten Praxis des SFV wird der Video-Schiedsrichter im Cup nur in Stadien eingesetzt, die dafür ausgerüstet sind. Das sind nur jene Stadien, in denen der VAR in der betreffenden Saison in der Meisterschaft der Super League Woche für Woche zum Einsatz kommt. Alle anderen Stadien inklusive des Tourbillon in Sion sind ohne aufwendige zusätzliche Vorkehrungen nicht für den VAR-Einsatz bereit.

Das TAS hat diese Praxis des SFV nunmehr zumindest im Rahmen vorsorglicher Massnahmen bestätigt. Das Finalspiel vom 2. Juni im Berner Wankdorf findet somit wie geplant zwischen Servette und Lugano statt.

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